Ablauf einer Psychotherapie

  • Telefonische Anfrage

In einem telefonischen Vorgespräch vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Zum Erstgespräch benötigen Sie nur Ihre Krankenversicherungskarte. Eine Überweisung vom Hausarzt ist nicht notwendig.

  • Sprechstunde

Ab dem 01.04.17 gibt es eine Psychotherapeutische Sprechstunde. Die Sprechstunde kann bis zu drei Termine á 50 Minuten umfassen. Der Psychotherapeut klärt während der Sprechstunde ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Art der Hilfe der Patient benötigt. Dabei wird abgeklärt, ob der Patient eine ambulante Richtlinienpsychotherapie benötigt oder ein anderes Hilfsangebot angezeigt ist, z.B. ein stationärer Klinikaufenthalt, Ehe- und Familienbetratungstellen oder Suchtberatung.

  • Probatorik

Ab dem 01.04.17 übernimmt ihre Gesetzliche Krankenkasse im Anschluss an die Sprechstunde die Kosten für bis zu vier probatorischen Sitzungen. Diese Behandlungsphase dient vor allem der vertiefenden Diagnostik. Dazu werde ich Ihnen auch unterschiedliche Fragebögen "als Hausaufgabe" mitgeben. Darüber hinaus muss im Verlauf der Probatorik ein Arzt feststellen, dass es keine körperlichen Ursachen der psychischen Symptome gibt. Dazu muss der Arzt den sogenannten Konsiliarbericht ausfüllen, den ich Ihnen mitgebe. Am Ende der probatorischen Sitzungen können Sie entscheiden, ob Sie die Therapie bei mir fortsetzen möchten. Gemeinsam werden wir dann Ihre individuellen Therapieziele erarbeiten.

 

Die Kostenübernahme der Privaten Krankenkassen ist nicht einheitlich geregelt. Bitte klären Sie deshalb vor einem Erstgespräch mit Ihrer Privaten Krankenkasse, ob und in welchem Umfang sie die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt.

  • Antrag bei der Krankenkasse

Für den Beginn der Psychotherapie müssen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die Antragsunterlagen der Gesetzlichen Krankenkassen liegen mir vor und ich unterstütze Sie beim Ausfüllen. Die Krankenkasse muss den Antrag bewilligen, bevor mit der Behandlung begonnen wird. Nur für eine genehmigte Therapie übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Aus diesem Grund gibt es eine Pause zwischen den probatorischen Sitzungen und dem Beginn der genehmigten Psychotherapiesitzungen.

  • Behandlungsphase

Psychotherapie wirkt nicht von heute auf morgen. Sie sollten sich deshalb auf eine Behandlungszeit vom mehreren Monaten einstellen. In der Anfangsphase sollten regelmäßige Termine einmal in der Woche stattfinden. Dabei dauert eine Sitzung 50 Minuten. Die Dauer der Psychotherapie richtet sich nach der vorliegenden Erkrankung und deren Schweregrad.

Ausfürliche allgemeine Informationen zum Thema "Wege zur Psychotherapie" finden Sie auch auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer.

Behandlungsraum
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